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Das Vertragsrecht ist insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Hierzu gehören beispielsweise von: „A“  –  wie das Arbeitsvertragsrecht,  –  bis „W“  –  wie das Werkvertragsrecht  –  , wie auch bestimmte Vertragstypen als auch Vertagsgestaltungen.

Hier berate ich Mandanten insbesondere bei der Vertragsanbahnung, der Vertragserstellung als auch insbesondere bei der Prüfung der Wirksamkeit von Verträgen.

Im Falle der Nichterfüllung oder Schlechterfüllung verhelfe ich bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, die bis zur Rückabwicklung des Vertrages führen können.

Ferner bin ich verstärkt im Rahmen sogenannter Abo- und Vertragsfallen im Internet tätig.