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Ein "Häuslebauer" steht oft nicht nur vor dem sogenannten Finanzierungsproblem, sondern auch vor der Frage baue ich mein Haus massiv (Stein auf Stein) oder aber wähle ich ein sogenanntes Fertigbauhaus. Somit stellt sich für die Bauherrnschaft nicht nur die Frage der Grundstückswahl und damit einhergehend auch von anfallenden Erschließungskosten, sondern auch die Frage der sogenannten Bauorganisation.

Eins steht für die Bauherrnschaft immer fest, dass ist ihr Budget. Zunehmend ist im Budget auch eine Kostenposition eingeplant, die die anwaltliche Beratung betrifft. Vor Baubeginn kann unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung die Standortfrage rechtlich erörtert werden und der notarielle Grundstückskaufvertrag geprüft werden. Insofern schließt sich darin eine Überprüfung des Architektenvertrages nach der HOAI, der einzelnen Werkverträge mit den jeweiligen Gewerken nach der VOB/B sowie eine weitergehende Korrespondenz und Abstimmung mit dem Architekten an.

Bei Kauf eines Fertigbauhauses bedarf es ebenfalls der rechtlichen Überprüfung des Vertragswerkes, welches insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fertighausbauanbieters (Verkäufer) betrifft. Weiterhin umfasst die anwaltliche Tätigkeit auch baubegleitende rechtliche Maßnahmen, wie beispielsweise Aufforderungsschreiben an baubeteiligte Handwerksunternehmern, Beratung und Abgabe von bauleitenden Erklärungen als auch die Erstellung von Mangelbeseitigungsaufforderungsschreiben.

Für mittelständische Bauhandwerksbetriebe bin ich insbesondere im Bereich der Geltendmachung des Werklohnanspruchs tätig, als auch in der Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen sowie in der Abwehr unberechtigter Mängelbeseitigungsaufforderungen.

Das Baurecht stellt ein sehr komplexes Rechtsgebiet dar, sodass zuförderst die Zielsetzung darin besteht, Streitigkeiten außergerichtlich "zu befrieden" und nur dann gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Verhandlungsweg gescheitert ist, denn wohlwissend sind baurechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht oder aber Landgericht "langwierig" und "kostenintensiv".