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Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.

Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht. Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung und Straßenbaulasten.

     Wesentliche Regelungsmaterialien sind:

  • Das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und
  • die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (zum Beispiel Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, aber auch Beliehene  -  also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein  -  , zuständig). Das Straßenverkehrsrecht ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf ( nicht gewidmeten ) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auch auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.