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Das Arbeitsrecht stellt in der Kanzlei ein sehr bedeutsames und arbeitsintensives Rechtsgebiet dar, da Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte vertreten werden.

Diese unterschiedliche Interessenvertretung ist für die Mandantschaft vorteilhaft, da Rechtsanwalt Schäfer sich in der jeweiligen Interessensvertretung immer in die „rechtliche und taktische Situation“ eines Gegners hineinversetzen kann.

 

Der Arbeitnehmer hat heutzutage leider nicht mehr die Situation, dass er – wie noch vor etwa 30 Jahren – davon ausgehen darf, dass er von der Ausbildungszeit bis zum Rentenalter durchgängig nur ein Arbeitsverhältnis hat.

 

Ferner wird er häufig damit konfrontiert, dass arbeitgeberseits kein unbefristeter, sondern allenfalls ein befristeter Arbeitsvertrag angeboten wird. Aufgrund dieser kurzen "Arbeitszeitintervalle" steigt auch ständig und stetig die Anzahl der arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen. Diese sind entweder betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder aber personenbedingt. Bei Ausspruch resp. Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung ist der sachliche und fachliche Rat mehr als notwendig; insbesondere sind Fristen einzuhalten, sodass anwaltliches Handeln unerlässlich ist.

Oft besteht auch arbeitgeberseits der Wunsch, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, wobei die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nur eine "Fallvariante" bildet. In einem solchen Fall gilt es nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers in ein sogenanntes Abwicklungsverhältnis mit dem Arbeitnehmer "einzukleiden". Insofern muss eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht unbedingt mit einem Urteil des Arbeitsgerichts enden, wenn mit anwaltlicher Hilfe eine sogenannte Konfliktvermeidung möglich ist.

Die Vielzahl und Evidenz der arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen betreffen jedoch maßgeblich die Kündigungsschutzprozesse, Geltendmachung von Entgeltansprüchen sowie der Widerspruch und die Gegendarstellung für ein arbeitgeberseitig abgemahntes Verhalten des Arbeitnehmers.

Betriebsräte befinden sich oft in dem "Dilemma", dass sie mit Problemen der Arbeitnehmer konfrontiert werden, jedoch mangels einer arbeitgeberseitigen Fort- und Weiterbildung keine Möglichkeit haben eine interessensgerechte rechtliche Problemlösung dem Arbeitnehmer anzubieten. Insofern besteht zuförderst die anwaltliche Tätigkeit darin Betriebsratsschulungen so zu ermöglichen, dass diese unter Wahrung der sogenannten Betriebsfriedenspflicht für den Arbeitnehmer eine "verlässliche Größe" darstellen, um der Interessenvertretung der Arbeitnehmer gerecht zu werden.

Heutzutage ist es wichtiger denn je nicht nur Arbeit zu haben, sondern auch diese zu behalten.

Hierfür trete ich ein, argumentativ und taktisch versiert.